Freistellung im Personalrat

6. Aug 2024

News

Freistellung im Personalrat

Tages-Veranstaltung: Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG

17.12.2024 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)

19.12.2024 (Webinar Online – 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr)

Der Personalrat ist unter Umständen berechtigt, Mitglieder für die Personalratstätigkeit freizustellen. Ab 300 Beschäftigten sogar ohne weitere Gründe. Freigestellten Personalratsmitglieder stellen sich dabei vielen Fragen, etwa: Wer ist weisungsbefugt? Was sind die konkreten Tätigkeiten? Was ist erlaubt, was verboten? Wie viel Entgelt erhalte ich? Kann ich weiterhin beruflich aufsteigen?
Die Veranstaltung „Freistellung im Personalrat“ gibt Antworten auf diese und weitere Fragen und hat u.a. folgende Inhalte:

  • Möglichkeiten der Freistellung
  • Wirkungen der Freistellung
  • Beruflicher Werdegang der Freigestellten
  • Aufgaben der Freigestellten

Die Teilnahmegebühr beträgt € 340,00 plus 19 % USt.

Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.

Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.

Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich

Michael Kröll

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kommentator zum HPVG und BPersVG

Carlo Weber

Rechtsanwalt, Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen

Zum Anmeldeformular >

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