Beteiligung bei Kündigungen

6. Aug 2024

News

Beteiligung bei Kündigungen

Kompakt und kurzweilig: Halbtages-Webinar für Personalratsmitglieder nach dem HPVG

16.01.2025 (Online-Webinar)

Wenn die Dienststelle Beschäftigten kündigen will, muss sie vorher den Personalrat beteiligen. Je nach Kündigungsart variiert dabei das Beteiligungsrecht. Zu wissen, welche Voraussetzungen für Kündigungen gelten und welche Beteiligungsmöglichkeiten es gibt, ist für den Personalrat zum Wahrnehmen seiner Aufgaben im Interesse der betroffenen Beschäftigten unverzichtbar.
Diese Kenntnisse werden im Halbtages-Webinar „Beteiligung bei Kündigungen“ vermittelt, u.a. hat es folgende Themen:

  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Beteiligungsrechte bei Kündigungen

Die Teilnahmegebühr beträgt € 200,00 plus 19 % USt.

Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.

Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.

Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich

Michael Kröll

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kommentator zum HPVG und BPersVG

Carlo Weber

Rechtsanwalt, Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen

Zum Anmeldeformular >

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