Informationsrechte des Personalrats

6. Aug 2024

News

Informationsrechte des Personalrats

Kompakt und kurzweilig: Halbtages-Webinar für Personalratsmitglieder nach dem HPVG

21.11.2024 (Webinar Online)

Damit der Personalrat seine Aufgaben erfolgreich wahrnehmen kann, benötigt er Informationen. Die Dienststelle ist verpflichtet, ihn rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Doch in der Praxis weisen die Dienststellen häufig Anfragen des Personalrats zurück. Sie berufen sich beispielsweise auf den Datenschutz. Personalräte müssen daher wissen, wann ihr Informationsrecht besteht und die Dienststelle sie informieren muss. Die erforderlichen Kenntnisse vermittelt das Halbtages-Webinar „Informationsrechte des Personalrats“. Folgende Themen sind u.a. vorgesehenen:

  • Besondere Informationsrechte
  • Allgemeines Informationsrecht
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Zulässige Einwände gegen Informationsrecht
  • Durchsetzen des Informationsrechts

Die Teilnahmegebühr beträgt € 200,00 plus 19 % USt.

Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.

Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.

Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich

Michael Kröll

Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kommentator zum HPVG und BPersVG

Carlo Weber

Rechtsanwalt, Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen

Zum Anmeldeformular >

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