Das neue HPVG ist beschlossen und gilt seit dem 6.4.2023 hessenweit. Ab sofort müssen die Personalräte in Hessen auf Grundlage des neuen HPVG ihre Arbeit fortführen – bereits gewählte Gremien führen die Geschäfte bis zur Neuwahl im Mai 2024 weiter.
Das neue HPVG weist erhebliche Änderungen auf:
- Neue Mitbestimmungsrechte
(etwa beim Aufstellen allgemeiner Urlaubsgrundsätze oder bei Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle) - Neue Vorgaben zu den Beteiligungsverfahren
(etwa zur Anhörung) - Neue Regeln zur Geschäftsführung
(etwa die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation) - Neue Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes durch die Personalräte.
Personalräte müssen die neuen Regelungen kennen, um gegenüber der Dienststelle weiterhin rechtssicher zu agieren und ihre neuen Möglichkeiten optimal im Interesse der Beschäftigten zu nutzen.
Wir bieten hierzu eine hessenweite Veranstaltungsreihe mit Seminaren und Webinaren:
Das neue HPVG – Was gilt jetzt?
Zudem erscheint in Zusammenarbeit mit dem Bund-Verlag eine Synopse zum neuen HPVG:
„Das neue Hessische Personalvertretungsgesetz“
Alle TeilnehmerInnen unserer Veranstaltungsreihe erhalten ein Starter-Paket „Neues HPVG“ (Neuer Gesetzestext und Paragraphenweiser „Alt-Neu“) sowie ein Exemplar der Synopse bei Erscheinen (voraussichtlich im Mai/Juni 2023).
2023 bringt viele Neuerungen für die Personalratsarbeit – Informieren Sie sich jetzt!