Hessenweite Veranstaltungsreihe für Personalräte nach dem HPVG:
Frankfurt am Main / Darmstadt / Gießen / Limburg / Fulda / Kassel / Waldeck // Online:
Das novellierte HPVG ist beschlossen und am 6.4.2023 in Kraft getreten. Die gute Nachricht: Bereits gewählte Personalräte führen die Geschäfte bis zur Neuwahl im Mai 2024 weiter. Ab sofort allerdings auf Grundlage des neuen HPVG, welches beträchtliche Änderungen aufweist.
Beispielsweise gibt es neue Mitbestimmungsrechte (etwa beim Aufstellen allgemeiner Urlaubsgrundsätze oder bei Arbeitsformen außerhalb der Dienststelle), neue Vorgaben zu den Beteiligungsverfahren (etwa zur Anhörung), neue Regeln zur Geschäftsführung (etwa die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation) und neue Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes durch die Personalräte.
Personalräte müssen die neuen Regelungen kennen, um gegenüber der Dienststelle weiterhin rechtssicher zu agieren und ihre neuen Möglichkeiten optimal im Interesse der Beschäftigten zu nutzen.
Die erforderlichen Kenntnisse vermittelt das Seminar/Webinar „Das neue HPVG – Was gilt jetzt?“.
Folgende Themen sind u.a. vorgesehen:
Die aktuellen Regelungen
- zur Geschäftsführung
- zu den Arbeitsbedingungen der Personalräte
- zu Beteiligungsverfahren
- zu Beteiligungsrechten
- zum Datenschutz
- zur Personalratswahl
und deren Folgen für die Personalratspraxis.
Außerdem erhalten Sie als unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Ein Starter-Paket „Neues HPVG“: Neuer Gesetzestext und Paragraphenweiser „Alt-Neu“
Die Synopse mit Erläuterungen zum neuen HPVG (bei Erscheinen)

Die Teilnahmegebühr beträgt für das Seminar/Webinar € 320,00 plus 19 % USt.
Die Freistellung für das Seminar oder Webinar erfolgt gemäß § 40 Abs. 2 Satz 3 HPVG (§ 39 n.F.), die Kostenübernahme durch die Dienststelle gemäß § 42 HPVG (§ 35 n.F.). Dafür ist ein entsprechender Beschluss im entsendenden Personalratsgremium zu fassen.
Interesse?
Einfach nach der Beschlussfassung im Gremium mit dem Anmeldeformular anmelden. Danach erhalten Sie sofort das Starter-Paket „Neues HPVG“ und weitere Informationen per Post.
Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich
Michael Kröll, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Carlo Weber, Rechtsanwalt