Datenschutz bei der Personalratsarbeit

18. März 2025

News

Datenschutz bei der Personalratsarbeit

Tages-Veranstaltung – Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG:

09.09.2025 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)

Beim Verarbeiten personenbezogener Daten der Beschäftigten hat der Personalrat die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten – ebenso wie die Dienststelle als die für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinne des Datenschutzes. So schreibt es § 42 HPVG nunmehr ausdrücklich vor. Doch welche Vorschriften sind das? Was hat der Personalrat unbedingt zu beachten? Schränkt der Datenschutz die Aufgabenwahrnehmung des Personalrats ein und wenn ja, wie?

Die Kenntnis der relevanten Datenschutzregelungen ist für den Personalrat zum Wahrnehmen seiner Aufgaben unverzichtbar und soll in dieser Veranstaltung vermittelt werden. Die Veranstaltung „Datenschutz bei der Personalratsarbeit“ hat u.a. folgende Inhalte:

  • Anwendbarkeit der EU-Datenschutzgrundverordnung und des HDSIG
  • Schutz der Beschäftigtendaten – durch Dienststelle und Personalrat
  • Datenschutz bei den Tätigkeiten des Personalrats
  • Beteiligung des Personalrats beim Datenschutz

Die Teilnahmegebühr beträgt für das Seminar € 340,00 plus 19 % USt.
Die Freistellung für das Seminar erfolgt gemäß § 39 HPVG, die Kostenübernahme durch die Dienststelle gemäß § 35 Abs. 1 HPVG. Dafür ist ein entsprechender Beschluss im entsendenden Personalratsgremium zu fassen.


Interesse?
Einfach nach der Beschlussfassung im Gremium mit dem Anmeldeformular anmelden. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Informationen.

Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich

Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kommentator zum HPVG und BPersVG

Carlo Weber,
Rechtsanwalt – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen

Zum Anmeldeformular >

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