Tages-Veranstaltung: Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG
12.03.2025 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
13.03.2025 (Webinar Online – 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
Zu den Aufgaben des Personalrats gehört es auch, Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle abzuschließen. Die möglichen Themenfelder reichen von der Einführung der mobilen Arbeit über die Arbeitszeitgestaltung bis zur Beurteilung der Beschäftigten. Dienstvereinbarungen gelten für die Beschäftigten unmittelbar und zwingend. Daher müssen die Personalräte beim Abschluss von Dienstvereinbarungen verantwortungsvoll handeln.
Hierfür ist die Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten des Personalrats unverzichtbar. Diese Kenntnisse sollen in der Veranstaltung „Abschluss von Dienstvereinbarungen“ vermittelt werden, die u.a. folgende Themen hat:
- Zustandekommen von Dienstvereinbarungen
- Zulässige Regelungsinhalte
- Wirkungen von Dienstvereinbarungen
- Ende von Dienstvereinbarungen
- Nachwirkung von Dienstvereinbarungen
- Möglichkeiten zum Durchsetzen von Dienstvereinbarungen
Die Teilnahmegebühr beträgt € 340,00 plus 19 % USt.
Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.
Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.
Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich
Michael Kröll
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kommentator zum HPVG und BPersVG
Carlo Weber
Rechtsanwalt, Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen