Online-Webinar am 27.01.2027 (9:00 – 11:00 Uhr)
Krank oder arbeitsfähig? Ab 2028 soll es auch einen Weg dazwischen geben.
Mit der Teilarbeitsunfähigkeit (Teil-AU) steht ein grundlegender Wandel im Umgang mit der Arbeitsunfähigkeit bevor. Beschäftigte sollen trotz Erkrankung in reduziertem Umfang weiterarbeiten können – vorausgesetzt, Beschäftigte und Arbeitgeber stimmen zu.
Für Personalräte stellen sich damit ganz neue Fragen, die bisher noch keine Rolle gespielt haben: Wann kommt eine Teil-AU in Betracht? Kann Druck auf Beschäftigte entstehen, trotz Erkrankung zu arbeiten? Was passiert mit dem Entgelt? Und vor allem: Wie kann und muss der Personalrat aktiv werden?
Unser Webinar „Teil-AU: Neue Regeln und neue Aufgaben für den Personalrat“ bringt Sie auf den aktuellen Stand. Kompakt, verständlich und mit klarem Blick auf die Praxis erfahren Sie, welche Rechte Beschäftigte haben, was Arbeitgeber beachten müssen und welche Handlungsmöglichkeiten dem Personalrat zur Verfügung stehen.
Das bietet Ihnen das Webinar:
- Teil-AU – wann und für wen?
Voraussetzungen und geeignete Fallkonstellationen - Wie viel Arbeit trotz AU?
Umfang und Ausgestaltung der Teil-AU - Freiwillig heißt freiwillig!
Was bei der Zustimmung zu beachten ist - Rechte und Pflichten:
Was Beschäftigte und Arbeitgeber wissen müssen - Was passiert mit dem Gehalt?
Auswirkungen auf Entgelt und Entgeltersatzleistungen - Rechte der Personalräte:
Überwachungs- und Mitbestimmungsrechte - Beschäftigte wirksam schützen:
Handlungsmöglichkeiten und typische Konfliktfelder in der Praxis
Jetzt schulen und aktiv werden – statt später bloß zu reagieren: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über die neuen Regelungen und erfahren Sie, wie Sie als Personalrat die Einführung und Anwendung der Teil-AU in der Dienststelle kompetent begleiten und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten können.
Die Teilnahmegebühr für das Webinar beträgt € 99,00 plus 19 % USt.
Die Freistellung für das Seminar erfolgt gemäß § 54 Abs. 1 BPersVG oder den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze, die Kostenübernahme gemäß § 46 BPersVG oder den entsprechenden Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze. Dafür ist ein entsprechender Beschluss im entsendenden Personalratsgremium zu fassen.
Interesse? Dann einfach nach der Beschlussfassung im Gremium anmelden.
Auf ein spannendes Webinar freuen sich
Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fachautor für arbeits- und personalvertretungs-rechtliche Themen und „Der Personalrat“-Podcaster
Carlo Weber,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fachautor für arbeits- und personalvertretungs-rechtliche Themen sowie KI & Datenschutz