Tages-Veranstaltung: Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG
11.06.2026 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
Personalräte sind bei einer Vielzahl von Maßnahmen zu beteiligen, die Beschäftigte in den Dienststellen betreffen. In vielen Fällen geht es hierbei um Themen, die einen direkten Bezug zum Arbeitsrecht haben: Einstellungen, Eingruppierungen, Arbeitszeit, Vorgaben zum Verhalten in der Dienststelle, Gestaltung der Arbeitsplätze, Kündigung usw.
Es ist wichtig, dass Personalrätinnen und Personalräte auch Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts haben, um diese Maßnahmen auch arbeitsrechtlich einordnen und bewerten zu können. Arbeitsrecht und Personalvertretungsrecht sind eng miteinander verbunden.
Die Veranstaltung „Arbeitsrecht – Basiswissen für Personalräte“ hat u.a. folgenden Inhalt:
- Arbeitsrechtlichen Normenpyramide
- Beginn, Durchführung und Ende von Arbeitsverhältnissen
- Weisungsrecht und Störungen des Arbeitsverhältnissen
- Abgrenzung Kollektivarbeitsrecht und Individualarbeitsrecht
Die Teilnahmegebühr beträgt € 350,00 plus 19 % USt.
Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.
Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.
Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich
Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen und „Der Personalrat“-Podcaster
Carlo Weber,
Fachanwalt – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen sowie KI & Datenschutz