Tages-Veranstaltung: Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG
17.03.2026 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
Zu den Aufgaben des Personalrats gehört es auch, Dienstvereinbarungen mit der Dienststelle abzuschließen. Die möglichen Themenfelder reichen von der Einführung der mobilen Arbeit über die Arbeitszeitgestaltung bis zur Beurteilung der Beschäftigten. Auch das Thema Digitalisierung und KI spielt zunehmend eine Rolle. Dienstvereinbarungen gelten für die Beschäftigten unmittelbar und zwingend. Daher müssen die Personalräte beim Abschluss von Dienstvereinbarungen verantwortungsvoll handeln.
Hierfür ist die Kenntnis der rechtlichen Möglichkeiten des Personalrats unverzichtbar. Diese Kenntnisse sollen in der Veranstaltung „Abschluss von Dienstvereinbarungen“ vermittelt werden, die u.a. folgende Themen hat:
- Zustandekommen von Dienstvereinbarungen
- Zulässige Regelungsinhalte
- Wirkungen von Dienstvereinbarungen
- Ende & Nachwirken von Dienstvereinbarungen
- Möglichkeiten zum Durchsetzen von Dienstvereinbarungen
- Dienstvereinbarungen zum Thema KI & Co
Die Teilnahmegebühr beträgt € 350,00 plus 19 % USt.
Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.
Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.
Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich
Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen und „Der Personalrat“-Podcaster
Carlo Weber,
Fachanwalt – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen sowie KI & Datenschutz