Tages-Veranstaltung – Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG:
19.05.2026 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
Meistens ist es die Dienststelle, die beteiligungspflichtige Maßnahmen plant und dann den Personalrat einbezieht. Doch auch der Personalrat hat die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden. Er kann Maßnahmen, die den Beschäftigten dienen, planen und bei der Dienststelle beantragen.
Um seine Antragsrechte erfolgreich nutzen zu können, muss der Personalrat diese Rechte und deren Möglichkeiten zur Durchsetzung kennen. Das Seminar „Agieren, statt immer bloß zu reagieren“ vermittelt diese Kenntnisse und hat u.a. folgende Inhalte:
- Maßnahmen und Ziele für einen Personalratsantrag festlegen
- Antragsrechte nach dem HPVG und die Verfahren
- Reaktionsmöglichkeiten der Dienststelle
- Möglichkeiten zum Durchsetzen eines Antrags
Die Teilnahmegebühr beträgt für die Veranstaltung € 350,00 plus 19 % USt.
Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.
Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.
Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich
Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen und „Der Personalrat“-Podcaster
Carlo Weber,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen sowie KI & Datenschutz