Überwachung der Beschäftigten: Jetzt ohne Personalrat?

11. Apr. 2025

News

Überwachung der Beschäftigten: Jetzt ohne Personalrat?

Halbtages-Webinar – Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG:

03.06.2025 (Webinar Online – 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr)

Die Digitalisierung schreitet voran; auch in hessischen Dienststellen. Mit nahezu jeder zusätzlichen Software erhöht sich die Möglichkeit, die Leistung und das Verhalten der Beschäftigten zu überwachen. Die Mitbestimmung des Personalrats soll den dadurch entstehenden Überwachungsdruck reduzieren. Eigentlich. Doch nicht in Hessen:

Nach aktuellen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Frankfurt am Main und Kassel ist § 78 Abs. 4 HPVG so auszulegen, dass das Mitbestimmungsrecht bei technischer Leistungs- und Verhaltenskontrolle hinter die Mitwirkung bei der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Beschäftigtendaten zurücktritt. Bei der Einführung neuer Softwareprogramme kann der Personalrat die mögliche Überwachung nicht (mehr) im Rahmen der Mitbestimmung zugunsten der Beschäftigten beeinflussen. Was kann der Personalrat nun noch tun?

Das Halbtages-Webinar „Überwachung der Beschäftigten: Jetzt ohne Personalrat?“ ordnet die aktuellen Gerichtsentscheidungen ein, zeigt Wege auf, wie der Personalrat trotzdem noch dem Überwachungsdruck begegnen kann und gibt wichtige Anregungen für die Personalratspraxis. Das Webinar hat u. a. folgende Inhalte:

  • Rücktritt der Mitbestimmung: Hintergründe und Folgen
  • Mitbestimmung und Mitwirkung: Ein Vergleich
  • Datenschutz und Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Abschluss von Dienstvereinbarungen bei neuer Software
  • Möglichkeiten des Personalrats

Die Teilnahmegebühr beträgt für das Halbtages-Webinar € 200,00 plus 19 % USt.
Die Freistellung für das Webinar erfolgt gemäß § 39 HPVG, die Kostenübernahme durch die Dienststelle gemäß § 35 Abs. 1 HPVG. Dafür ist ein entsprechender Beschluss im entsendenden Personalratsgremium zu fassen.


Interesse?
Einfach nach der Beschlussfassung im Gremium mit dem Anmeldeformular anmelden. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Informationen.

Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich

Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kommentator zum HPVG und BPersVG

Carlo Weber,
Rechtsanwalt – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen

Zum Anmeldeformular >

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