Informationsrechte des Personalrats

18. März 2025

News

Informationsrechte des Personalrats

Halbtages-Webinar – Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG:

04.06.2025 (Webinar Online – 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr)

Damit der Personalrat seine Aufgaben erfolgreich wahrnehmen kann, benötigt er Informationen. Die Dienststelle ist verpflichtet, ihn rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Doch in der Praxis weisen die Dienststellen häufig Anfragen des Personalrats zurück. Sie berufen sich beispielsweise auf den Datenschutz. Personalräte müssen daher wissen, wann ihr Informationsrecht besteht und die Dienststelle sie informieren muss. Die erforderlichen Kenntnisse vermittelt das Halbtages-Webinar „Informationsrechte des Personalrats“. Folgende Themen sind u.a. vorgesehenen:

  • Besondere Informationsrechte
  • Allgemeines Informationsrecht
  • Voraussetzungen und Rechtsfolgen
  • Zulässige Einwände gegen Informationsrecht
  • Durchsetzen des Informationsrechts

Die Teilnahmegebühr beträgt für das Halbtages-Webinar € 200,00 plus 19 % USt.
Die Freistellung für das Webinar erfolgt gemäß § 39 HPVG, die Kostenübernahme durch die Dienststelle gemäß § 35 Abs. 1 HPVG. Dafür ist ein entsprechender Beschluss im entsendenden Personalratsgremium zu fassen.


Interesse?
Einfach nach der Beschlussfassung im Gremium mit dem Anmeldeformular anmelden. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Informationen.

Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich

Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kommentator zum HPVG und BPersVG

Carlo Weber,
Rechtsanwalt – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen

Zum Anmeldeformular >

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