Tages-Veranstaltung – Für neu- und wiedergewählte Personalratsmitglieder:
28.08.2024 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)
05.09.2024 (Webinar Online – 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr)
Das Mitbestimmungsrecht schränkt die Befugnis der Dienststelle, alleine zu entscheiden, erheblich ein. Denn: Mitbestimmungspflichtige Maßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Personalrats. Dienststelle und Personalrat haben gegenseitige Rechte und Pflichten, die einzuhalten sind. Das Mitbestimmungsverfahren ist gesetzlich im HPVG geregelt. Wichtig: Bei einer Zustimmungsverweigerung müssen gesetzliche Vorgaben eingehalten werden – sonst wird aus einem Nein zu einer Maßnahme ein Ja.
Die Veranstaltung „So geht Mitbestimmung“ zeigt auf, worauf Personalräte bei der Mitbestimmung unbedingt zu achten haben. Folgende Inhalte sind unter anderem vorgesehen:
- Mitbestimmungsverfahren
- Beschluss des Personalrats
- Zustimmungsverweigerung
- Stufen- und Einigungsstellenverfahren
Die Teilnahmegebühr beträgt € 340,00 plus 19 % USt.
Es handelt sich um eine Schulungsveranstaltung gemäß § 39 HPVG für Personalratsmitglieder, für die die Dienststelle die Kosten nach § 35 HPVG zu tragen hat Dafür ist unbedingt ein entsprechender Beschluss im entsendenden Gremium zu fassen.
Interesse? Einfach mit dem umseitigen Anmeldeformular per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Hinweise.
Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich
Michael Kröll
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kommentator zum HPVG und BPersVG
Carlo Weber
Rechtsanwalt, Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen