Kündigungen und Beteiligung des Personalrats

18. März 2025

News

Kündigungen und Beteiligung des Personalrats

Tages-Veranstaltung – Für Personalratsmitglieder nach dem HPVG:

25.06.2025 (Seminar in Frankfurt am Main – 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr)

26.06.2025 (Webinar Online – 09:00 Uhr – 16:30 Uhr)

Wenn die Dienststelle Beschäftigten kündigen will, muss sie vorher den Personalrat beteiligen. Je nach Kündigungsart variiert dabei das Beteiligungsrecht. Zu wissen, welche Voraussetzungen für Kündigungen gelten und welche Beteiligungsmöglichkeiten es gibt, ist für den Personalrat zum Wahrnehmen seiner Aufgabe im Interesse der betroffenen Beschäftigten unverzichtbar. Diese Kenntnisse werden in der Veranstaltung „Kündigungen und Beteiligung des Personalrats“ vermittelt, u.a. hat die Veranstaltung folgende Themen:

  • Ordentliche Kündigung
  • Außerordentliche Kündigung
  • Kündigung in der Probezeit
  • Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz
  • Beteiligungsrechte bei Kündigungen

Die Teilnahmegebühr beträgt für das Seminar/Webinar € 340,00 plus 19 % USt.
Die Freistellung für das Seminar oder Webinar erfolgt gemäß § 39 HPVG, die Kostenübernahme durch die Dienststelle gemäß § 35 Abs. 1 HPVG. Dafür ist ein entsprechender Beschluss im entsendenden Personalratsgremium zu fassen.


Interesse?
Einfach nach der Beschlussfassung im Gremium mit dem Anmeldeformular anmelden. Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an veranstaltungen@kroell-weber.de. Sie erhalten dann per E-Mail weitere Informationen.

Auf eine spannende Veranstaltung freuen sich

Michael Kröll,
Fachanwalt für Arbeitsrecht – Kommentator zum HPVG und BPersVG

Carlo Weber,
Rechtsanwalt – Fachautor für arbeits- und personalvertretungsrechtliche Themen

Zum Anmeldeformular >

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